allgemeine geschäftsbedingungen

Die nachstehend allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Celebrate Records GmbH – nachstehend CELEBRATE genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber (AG) genannt. Diese Bedingungen liegen allen Angeboten und Vereinbarungen zugrunde und gelten durch Auftragserteilung oder Annahme der Lieferung durch den AG für die Dauer der gesamten Geschäftsverbindung als anerkannt, selbst dann, wenn bei der Auftragserteilung nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde. Von diesen AGB’s abweichende Bedingungen oder anderweitige Geschäftsbedingungen des AG sind für CELEBRATE unverbindlich, es sei denn, deren Anwendung wurde ausdrücklich vereinbart. Dies gilt auch dann, wenn CELEBRATE nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Angebote der CELEBRATE sind stets freibleibend. Bestellungen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch CELEBRATE bzw. Vertragsunterzeichnung verbindlich. Erfolgt innerhalb von 15 Tagen keine schriftliche Bestätigung gilt die Bestellung als nicht angenommen.

      1. Liefertermine oder Fristen sind verbindlich, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Als Liefertage gelten Arbeitstage.

      2. Die Lieferfristen beginnen erst zu laufen, wenn der AG seine Mitwirkungspflichten erfüllt, insbesondere das zu verarbeitende Material/Medium (Audiodaten, Grafikdaten sowie alle weiteren relevanten Daten lt. der zum Auftrag erforderlichen Spezifikationen, GEMA-Freistellung) in der erforderlichen Qualität zur Verfügung gestellt hat. Dies gilt auch für Finish-Pressungen; dabei wird zusätzlich erst nach Freigabe der Testmuster ein verbindlicher Liefertermin tagesaktuell vergeben.

      3. Wurde eine Anzahlung oder wurden Abschlagszahlungen vereinbart, beginnt die Lieferfrist nicht vor Erfüllung der Voraussetzungen gem. Abs. B und Eingang der Anzahlung auf dem Konto der CELEBRATE oder einem durch CELEBRATE bestimmten Kontos. Bis zur Erfüllung vereinbarter Abschlagszahlungen steht CELEBRATE ein Zurückbehaltungsrecht zu.

      4. Bei Liefer- und Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt oder aus Umständen, welche CELEBRATE nicht zu vertreten hat, hierzu gehören u.a. Streik, behördliche Anordnungen, Energieausfall, Ausfall von Materiallieferungen – auch wenn diese Probleme bei Zulieferern auftreten -, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer dieser Störung zuzüglich 15 Arbeitstage Anlaufzeit. Dauert diese Störung länger als 6 Wochen, kann der AG vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der AG hat jedoch die bereits gefertigte und gelieferte bzw. lieferbereite Ware im Verhältnis vom Auftragswert zu den Stückzahlen zu vergüten. CELEBRATE ist verpflichtet, den AG über Liefer- und Leistungsstörungen zeitnah zu informieren.

      5. Ist der Liefertermin überschritten, kann der AG unter Setzung einer angemessenen Nachfrist, welche mindestens 10 Arbeitstage beträgt und die Androhung des Rücktritts vom Vertrag enthält, vom Ablauf dieser Nachfrist zurücktreten. Bei Rücktritt wegen schuldhaftem Verzug durch CELEBRATE besteht ein Anspruch auf Schadenersatz in Höhe von 0,1% des Nettoauftragswertes pro Arbeitstag, maximal jedoch 5% des Nettowertes der vom Auftrag betroffenen Leistungen. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.

      6. Bei Selbstabholung durch den AG erfolgt die Übergabe der Ware mittels Lieferdokumente und einer Kopie des Personalausweises des Abholers. Das KFZ-Kennzeichen wird auf dem Lieferschein notiert. Bei ausländischen Versandabholungen sind die Ausfuhrbescheinigung bzw. Gelangensbestätigung gem. deutschem UStG Pflicht. Der Abholer, der AG sowie der Empfänger der Ware haben vor der Herausgabe den Erhalt der Ware zu bestätigen. Im anderen Falle ist Umsatzsteuer nach derzeitigem Stand deutsches Recht zu entrichten.
    1. Die Lieferung erfolgt frei ab Werk Stollberg auf Gefahr des AG. Der AG trägt die Kosten des Versandes oder Transportes.

    2. Der Versand durch CELEBRATE erfolgt zur Vermeidung von Transportschäden ausschließlich auf Palette. Sollte der AG einen Paketversand verlangen, haftet CELEBRATE nicht für Transportschäden. Hiervon ausgenommen sind Testpressungen und Pakete bis 5kg.

    3. Transportversicherungen werden nur auf Wunsch und Rechnung des AG abgeschlossen.

    4. Wird der Versand auf Wunsch des AG verzögert oder die Ware von ihm nicht abgeholt, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den AG über.
    1. CELEBRATE ist berechtigt, Abschlagsrechnungen für erbrachte Teillieferungen zu legen. Die Geltendmachung der in der Abschlagsrechnung nicht erfassten Leistungen kann in der Schlussrechnung erfolgen.

    2. Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen bzw. innerhalb der mit dem AG vereinbarten Rechnungsfälligkeit nach Rechnungszugang vollständig zu regulieren. Bei Überschreitung dieser Frist ist der offenstehende Betrag mit 8% über den jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

    3. Bei ausländischen Währungen gilt der zum Fälligkeitszeitpunkt geltende Umrechnungssatz. Der AG hat dafür zu sorgen, dass der in der Rechnung genannte Betrag in EURO auf dem Konto der CELEBRATE oder einem von CELEBRATE bestimmten Konto gutgeschrieben wird.

    4. Schecks werden nicht akzeptiert.

    5. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn die betreffende Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes.

    6. Wir verweisen bei Entgeltminderungen auf die mit uns geschlossenen Konditionsvereinbarungen.

    7. Paypal-, Überweisungs- und/oder Bankkosten trägt der AG.

    8. Neukunden zahlen 3x per Vorkasse. Ab der 4. Produktion liefern wir auf Rechnung, wenn eine positive Kreditentscheidung durch das Inkassounternehmen vorliegt.

Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des AG gefährdet, so kann CELEBRATE Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückhalten, sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen CELEBRATE auch zu, wenn der AG trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.

    1. Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung einschließlich Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen im Eigentum der CELEBRATE.

    2. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen des AG in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

    3. Der AG ist zur Weiterveräußerung nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen und nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziffer 5 auf die CELEBRATE auch tatsächlich übergehen.

    4. Die Befugnisse des AG im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, enden mit dem Widerruf durch CELEBRATE infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des AG, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.

    5. Der AG tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an CELEBRATE ab.

    6. Hat der AG die Forderungen im Rahmen des echten Factorings verkauft, so wird die Forderung der CELEBRATE sofort fällig und der AG tritt die an ihrer Stelle tretende Forderung gegen den Factor an CELEBRATE ab und leistet seinen Verkaufserlös unverzüglich an CELEBRATE weiter. CELEBRATE nimmt die Abtretung an.

    7. Der AG ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einziehungsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des AG oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des AG. In diesem Fall kann CELEBRATE dem AG den Forderungseinzug durch sich oder beauftragte Dritte androhen. Nach Fristablauf ist CELEBRATE vom AG bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderung selbst einzuziehen. Der AG ist sodann verpflichtet, CELEBRATE auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem AG zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdaten usw. auszuhändigen und CELEBRATE alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.

    8. Übersteigt der Wert der für CELEBRATE bestehenden Sicherheiten dessen sämtliche Forderungen um mehr als 20%, so ist CELEBRATE auf Verlangen des AG oder eines durch die Übersicherung des AG beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist CELEBRATE unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.

    9. Nimmt CELEBRATE aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn CELEBRATE dieses ausdrücklich erklärt. CELEBRATE kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

    10. Der AG verwahrt die Vorbehaltsware für CELEBRATE unentgeltlich. Er hat sich gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl oder Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der AG tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der oben genannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstigen Ersatzpflichtigen zustehen, an CELEBRATE in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. CELEBRATE nimmt die Abtretung an.

    11. Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die CELEBRATE im Interesse das AG eingegangen ist, bestehen.
    1. Alle über den AG hergestellten Vervielfältigungswerkzeuge bleiben im Eigentum der CELEBRATE.

    2. Presswerkzeuge, Matrizen und Drucksachen werden nur für Aufträge des AG verwendet und 1 Jahr nach der letzten Verwendung ohne vorherige Mitteilung vernichtet.

    3. Cover, Etiketten und andere Drucksachen werden auf Gefahr und Risiko für 4 Wochen des AG gem. Preislisten der CELEBRATE gelagert. Danach erfolgt die Vernichtung ohne weitere Informationen. Drucksachen unter 50 Stück werden sofort vernichtet oder mit dem Auftrag mitgeschickt.
    1. Der AG verpflichtet sich, das Material in geeigneter Qualität für Vervielfältigung zur Verfügung zu stellen. Entstehen Mängel in der Vervielfältigung aufgrund von Fehlern oder Mängeln im Ausgangsmaterial, welche von CELEBRATE nicht erkennbar waren, ist der AG zur Bezahlung der gefertigten Ware verpflichtet.

    2. Der AG trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der gelieferten Daten. Fehlt für Drucksachen der Farbproof, können spätere Reklamationen nicht anerkannt werden. Audiodaten müssen schneide-tauglich für Vinyl angeliefert werden. Gibt der Kunde kein Pre-Mastering in Auftrag, wird davon ausgegangen, dass das gelieferte Material schon gemastert ist. Mängel, welche in diesem Fall durch ein nicht optimales Pre-Mastering entstehen, hat der AG zu vertreten.

    3. Fehlt der Cue-Sheet der zugelieferten CD-R und die Labelcopy für Vinylproduktion, können keine Ansprüche wegen falscher Track-Belegung gegen CELEBRATE geltend gemacht werden.

    4. Stellt CELEBRATE Mängel am Ausgangsmaterial fest, verpflichtet sich CELEBRATE, diese Mängel dem AG unverzüglich mitzuteilen. Der AG ist verpflichtet, ebenso unverzüglich entsprechendes neues geeignetes Ausgangsmaterial zur Verfügung zu stellen.

    5. Wünscht der AG eine Test-/Anpressung einer Produktion werden 2 Exemplare hergestellt. Der AG hat eine Woche Zeit, Mängel an der Testpressung schriftlich anzuzeigen. Erfolgt keine Rüge, gilt die Produktion der bestellten Auflage als genehmigt und wird ausgeführt.

    6. Liefert der Kunde Masterfolien/DMM-Folien an, so sind diese nach der DIN der Deutschen Schallplatte herzustellen. Stellt CELEBRATE bei der Sichtkontrolle einen Fehler fest, kann CELEBRATE die Folie zurückweisen. Der AG tritt für Schäden und Folgekosten ein.

    7. Farbige Vinyls haben ein höheres Grundrauschen als schwarze Vinylplatten. Die aktuelle Farbskala ist einsehbar unter www.celebrate.de. Die abgebildeten Farben dienen nur zu Orientierung. Es können Produktions-, Monitor- und Druckabweichungen zustande kommen. Bei farbigem Vinyl übernimmt CELEBRATE keine Garantie, dass die Vinyls rein sauber mit einer Farbe sind. Es können produktionsbedingt immer Reste anderer Farben auf den Vinyls sichtbar sein. Farbabweichungen haben keinen klanglichen Einfluss.

CELEBRATE ist berechtigt, im gesetzlich zulässigen Rahmen personenbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.

    1. Der AG versichert, dass der Vervielfältigung nach dem vorgelegten Ausgangsmaterial keine Gründe entgegenstehen.

    2. Die Abgeltung aller benutzten Rechte der Komponisten, Textdichter, Bearbeiter, Künstler, Veranstalter, Lichtbilder usw. obliegt dem AG.

    3. Der AG übernimmt die volle Garantiehaftung dafür, dass alle erforderlichen Angaben richtig und vollständig mitgeteilt werden. Der AG stellt CELEBRATE frei von allen hieraus folgenden Ansprüchen der GEMA, anderen Gesellschaften für musikalische Aufführungs- und/oder mechanische Vervielfältigungsrechte oder weiterer Dritter.
    1. CELEBRATE leistet Gewähr für die Vollständigkeit der vereinbarten Stückzahlen der Vervielfältigungen entsprechend dem Trägermaterial und den übergebenen Daten und Materialien. Es gibt keine Gewähr für die qualitätsgerechte Wiedergabe der Tonträger auf minderwertigen oder nicht handelsüblichen Wiedergabegeräten.

    2. Reklamation wegen unvollständiger, mangelhafter oder falscher Lieferungen sind unverzüglich, innerhalb von 3 Arbeitstagen, schriftlich nach Anlieferung zu erklären. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um nicht offensichtliche oder nicht sofort feststellbare Mängel. Die bemängelten Lieferungen sind unverzüglich an CELEBRATE zurückzusenden. CELEBRATE hat das Recht, für mangelhafte Ware nach Rückgabe innerhalb von 21 Arbeitstagen Ersatz zu liefern.

    3. Schlägt die Ersatzlieferung fehl, kann der AG Preisminderung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche gegen CELEBRATE sind ausgeschlossen, es sei denn, CELEBRATE hat den Schaden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zu vertreten.

    1. Bei Lieferungen ins Ausland lt. § 6 UStG hat der AG CELEBRATE alle erforderlichen Angaben zu machen und die Dokumente zur Verfügung zu stellen, die CELEBRATE als Nachweis für eine steuerfreie Ausfuhrlieferung gegenüber den deutschen Steuerbehörden benötigt. Kommt der AG seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, so schuldet der AG CELEBRATE den Betrag der jeweiligen geltenden deutschen Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag.

    2. Bei Lieferungen von Deutschland in ein anderes EU Mitgliedsland lt. § 6a UStG hat der AG CELEBRATE rechtzeitig vor der Lieferung seine gültige Umsatzsteuer-Identnummer mitzuteilen, unter welcher er die Erwerbsbesteuerung innerhalb der EU durchführt. Bei Abholung der Ware ab Werk Stollberg oder durch ein vom AG beauftragtes Transportunternehmen, hat der AG CELEBRATE die Ausfuhrbescheinigung im Original zur Verfügung zu stellen. Sollten diese Unterlagen CELEBRATE nicht vorliegen oder durch den AG zur Verfügung gestellt werden, schuldet der AG CELEBRATE den Betrag der jeweiligen geltenden deutschen Umsatzsteuer vom Rechnungsbetrag.

    3. Die Rechtsbeziehungen zwischen CELEBRATE und dem AG unterliegen deutschem Recht, mit Ausnahme des Übereinkommens der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über internationalen Warenverkauf /CISG.

    4. Erfüllungsort ist Stollberg. Gerichtsstand für CELEBRATE und den AG ist Chemnitz. CELEBRATE ist auch berechtigt, den AG an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
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